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Veröffentlicht am 7. Juni 2019 von

EASA und die EU Drohnenverordnung NEU

Juni 2019: EASA verlautbart neue Regelungen für Flugdrohnen

Mit 11.06.2019 veröffentlicht die EASA die neuen EU Verordnungen für umbemannte Luftfahrzeuge. “Veröffentlicht” heisst damit aber noch nicht automatisch, dass diese Regelungen auch in jedem EU Mitgliedsstaat per sofort in Kraft treten. Denn jeder nationale Luftfahrtverband hat ab diesem Datum bis zu zwei Jahre Zeit, diese Verordnung umzusetzen. Aus Insiderkreisen hört man, dass auch in Österreich diese zwei Jahre ausgeschöpft werden könnten. Immerhin muss z. B. eine eigene Plattform zur Onlineregistrierung geschaffen werden bis hin zu einer weiteren Novellierung der jeweiligen nationalen Luftfahrtgesetze. Und das gilt auch für Österreich. Denn die EASA Drohnenverordnung muss sich schließlich in den nationalen Luftfahrtgesetzen widerspiegeln. Dass vorab aber schon mal die Übersetzung der EU Drohnen Verordnung vom Englischen ins Deutsche für einige Diskussionen sorgen wird, sei hier nur am Rande erwähnt.

Summa Summarum: Es wird noch einige Zeit bis zur endgültigen Umsetzung dauern …

 

Die EASA Drohnen Leitgrundsätze im Überblick

Die kommenden Drohnenverordnung der Europäischen Luftfahrtbehörde werden sich an folgenden Kriterien orientieren:

  • Drohnen Sicherheit
  • Drohnen Gefahrenabwehr
  • Drohnenflüge und der Schutz der Privatsphäre
  • Schutz personenbezogener Daten

Die EASA Drohnenverordnung wird auch Drohnen Lärm Vorschriften sowie generelle Regelungen zu Drohnen Emissionen beinhalten. Für Drohnen Einsätze mit höherem Gefahrenpotential soll eine Drohnen Zertifizierung verpflichtend werden. Drohnen mit sehr geringem Risikopotential müssen dabei aber nur den normalen Marktüberwachungs-Mechanismen der EU entsprechen.

Quelle: Airandmore

Info-Video zur kommenden EASA Drohnen Regelung

 

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Posted in Drohnen, EASA, EU-Drohnenverordnung, Gesetz
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