Die EU Drohnengesetze
Die EU-Drohnengesetze definieren einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Zusätzlich gibt es aber weiterhin länderspezifische Vorgaben der Mitgliedsstaaten der EU (MSs = Member States), die zusätzlich erfüllt werden müssen.
Prinzipiell sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor:
Open, Specific und Certified
Außerdem werden die Drohnen in 5 Risikokategorien unterteilt:
C0, C1, C2, C3 und C4
Zuerst erklären wir die Anwendungsszenarien und weiter unten dann die Drohnenkategorien
Anwendungsszenarien
OPEN (Offen)
- gedacht für Drohnen und Flüge mit geringem Risiko
- maximale Flughöhe 120 Meter
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight)
- Versicherungspflicht (wohl nach Vorgabe der Länder – nicht definiert durch die EU-Regelung – Airandmore)
- Dass Mindestalter wird nicht durch die EU-Richtlinien definiert sondern auf Länderebene festgesetzt
- Plakette / Kennzeichen mit Registrierungsnummer des Piloten ab Drohnen-Klasse C1 (Drohnen-Plakette anfragen)
- Flugbestimmungen und -regulatorien des jeweiligen EU-Landes beachten – z.B. Abstand zu Flugplätzen, bemannten Flugzeugen, Menschenansammlungen, Einsatzorten, Energieanlagen, Gefängnissen, Militärgeländen, ect. pp.
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne (siehe unten)
zusätzlich ist die Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:
- A1: Flug über Personen (nicht aber Menschenansammlungen im Freien)
- A2: Flug in der Nähe von Menschen (aber in sicherer Entfernung)
- A3: Flug weit weg von Menschen
Für welche Drohne sich die Auflagen A1 bis A3 ergeben, ergibt sich aus der Drohnen-Klasse C0 bis C4 (siehe unten).
SPECIFIC (Spezifisch)
- gedacht für die Drohnen-Einsätze, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie OPEN überschreiten müssen (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtweite,..)
- hierfür sind spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich
- es wird definierte Standard-Szenarien geben die man auch ohne Ausnahmegenehmigung durchführen kann, wenn man eine gesonderte „kleine“ UAS Operator Lizenz / Zertifizierung hat. Diese Lizenz nennt sich: Light UAS operator certificate (LUC)
Standardszenarien werden voraussichtlich auch das Thema FPV-Racing, FPV Racer und FPV-Flug umfassen - spezielle Auflagen
CERTIFIED (Zertifiziert)
- gedacht für Spezialanwendungen (z.B. in der Industrie, Transportwesen, etc.)
- spezielle Zertifinierungsprozesse und Lizenzen erforderlich (sowohl für die Drohne als auch den Operator und die Crew)
- spezielle Auflagen
Das Szenario OPEN dürfte daher das sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen wird. Daher werden wir dieses nun im Detail beleuchten:
Drohnenkategorien
Szenario OPEN – die Drohnen-Klassen
Wie oben bereits erwähnt, müssen alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen in eine der 5 Risikoklassen (C=Class=Klasse) eingeteilt werden (C0 bis C4). Die Risikoklassen unterteilen die Drohnen basierend auf ihrem Risiko (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen) und beinhalten je Kategorie unterschiedliche Auflagen (Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische ID der Drohne,..).
Da dies relativ komplex ist, soll sich nicht der Anwender / Pilot mit dieser Kategorisierung beschäftigen, sondern die Hersteller müssen die Drohnen in die passende Kategorie einteilen und mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich markieren:
Quellen:
Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier.
Den Beitrag von drohnen.de finden sie hier.
Bitte beachten Sie, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen. (alle Angaben ohne Gewähr)